Restnutzungsdauergutachten

Ein Restnutzungsdauergutachten dient der verkürzten Abschreibung von Bestandsimmobilien und ist insbesondere für Kapitalanleger und Investoren von Interesse.

Voraussetzung für die steuerliche Anwendung ist, dass die Immobilie nicht eigengenutzt, sondern zur Einkunftserzielung verwendet wird (z. B. Vermietung).

Die Restnutzungsdauer wird auf Grundlage des baulichen Zustands, der Bauweise sowie durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen fachlich ermittelt und nachvollziehbar dokumentiert.


Anerkennung durch die Finanzverwaltung

Für die steuerliche Anerkennung ist es erforderlich, dass das Gutachten von einer entsprechend qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen erstellt wird.
Unsere Gutachten werden von einer DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt und erfüllen diese Voraussetzungen.


Beispielhafte steuerliche Auswirkung

  • Gebäudeanteil: 600.000 €
  • Lineare Abschreibung (2 %): 12.000 € p. a.
  • Verkürzte Restnutzungsdauer (z. B. 25 Jahre → 4 %): 24.000 € p. a.
  • Zusätzliche Abschreibung: 12.000 € jährlich
  • Mögliche Steuerersparnis (bei 42 %): ca. 5.000 € pro Jahr

(vereinfachte Beispielrechnung, individuell abweichend)


Kostenhinweis

Die Kosten für ein Restnutzungsdauergutachten bewegen sich in der Regel im drei- bis vierstelligen Bereich, abhängig von Objektgröße und Aufwand.

Die Kosten des Gutachtens können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden.
Gerne geben wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung eine fundierte Orientierung. 

 

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